Allgemeine Geschäftsbedingungen der verdigado eG

1. Die Genossenschaft; Geltung dieser AGB

  1. Die verdigado eG, Heilig-Kreuz-Straße 16, 86609 Donauwörth (eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter GnR 344; nachfolgend: „verdigado“) erbringt für ihre Kundinnen IT- und IT-verwandte Dienstleistungen. Hierzu gehören insbesondere Bündnis 90/Die Grünen, einschließlich deren Parteigliederungen sowie der Partei nahestehende Personen und Organisationen.
  2. verdigado erbringt die Leistungen auf Grundlage einer gesonderten Auftragserteilung oder einer sonstigen vertraglichen Abrede, etwa in Gestalt von Leistungsscheinen, in welchen die zu erbringenden Leistungen, einschließlich ggf. besondere Lizenzbedingungen festlegt werden.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) finden in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. eines etwaigen Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung auf das jeweilige Vertragsverhältnis, sofern individuelle Absprachen bei Auftragserteilung bzw. des Vertragsverhältnisses den Regelungen in diesen AGB nicht entgegenstehen. Entgegenstehende Regelungen in Leistungsscheinen und Einzelaufträgen gehen diesen AGB vor.

2. Leistungsgegenstände

  1. verdigado bietet insbesondere die Dienstleistungen des Grünen Content Management Systems (kurz: „Das Grüne CMS“), die Basisdienste für die Teilnahme am politischen Geschehen (nachfolgend: „Basisdienste“) sowie individuelle (Projekt-)Leistungen, z.B. die Unterstützung für virtuelle Veranstaltungen, individuelle Beratung, Programmier- und Entwicklungsleistungen und Konzepte für die Digitalisierung von (grüner) Arbeit und Parteileben (nachfolgend: „individuelle Leistungen“) an.
  2. Das Grüne CMS umfasst u.a. das Webhosting, Mail-Services, Plug-Ins und Redaktionsfunktionen auf TYPO3-Basis oder mittels WordPress. Für das Grüne CMS gelten zusätzlich zu diesen AGB die Sonderbedingungen „Grünes CMS“ (Anlage 1. zu diesen AGB).
  3. Die Basisdienste beinhalten u.a. ein digitales Konferenztool für Telefon- und Videokonferenzen, das Diskussionsforum Discourse, eine Cloud-Lösung für datenschutzkonforme Dateiablage (grüne Wolke auf Nextcloudbasis) und die Chatbegrünung für direkten Austausch.
  4. Die individuellen Leistungen werden von Auftrag zu Auftrag näher spezifiziert. Hierfür sind keine Sonderbedingungen vorgesehen.
  5. Es werden ggf. auch zeitlich befristete Lizenzen für SaaS-Lösungen (Miete) und/oder Lizenzsoftware im Objektcode zu verschiedenen Leistungen angeboten. Da die Leistungen von verdigado überwiegend auf der Basis von Open Source Software erbracht werden, vermittelt verdigado allenfalls Nutzungsrechte gemäß nachstehender Ziffer 10 an darüber hinaus gehenden, nicht von Open Source erfassten Eigenentwicklungen oder anderweitig lizensierter Software.
  6. Die vorstehenden Sonderbedingungen werden für die jeweils einschlägigen Leistungen Bestandteil des Leistungsscheins oder Einzelauftrags. Bestimmungen in den Sonderbedingungen haben ggf. Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen in diesen AGB.

3. Leistungspflichten von verdigado; Geltung von Lizenzbedingungen Dritter

  1. Der von verdigado geschuldete Leistungsumfang folgt aus dem jeweiligen Leistungsschein bzw. von verdigado bestätigten Auftrag.
  2. Wartung und Pflege werden grundsätzlich nur als Dienstleistung erbracht.
  3. Der Leistungsumfang von Hardware, Software und dem Zusammenspiel von Hardware und Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung des jeweiligen Herstellers. verdigado macht keine eigenen Aussagen über die Leistungen/Leistungsfähigkeit von Hardware und/oder Software und/oder deren Zusammenspiel, soweit es sich nicht um von verdigado selbst angebotene Lizenzsoftware und/oder SaaS-Dienste handelt.
  4. Soweit Fehlerbehandlungen erfolgen sollen, schuldet verdigado Bemühungen nach dem Stand der Technik zur Eingrenzung der Fehlerursache, zur Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind. verdigado schuldet hierbei nicht die Behebung des Fehlers, es sei denn, dies wird ausdrücklich bei Auftragserteilung als Leistungsinhalt bestimmt.
  5. Soweit verdigado die Pflege von Software übernimmt, bedeutet dies bei der Pflege der Software von Dritten die Einspielung von Patches und/oder Updates des Herstellers. Eigene Programmierleistungen sind nicht geschuldet.
  6. Soweit verdigado Dienstleistungen unter Einsatz von Softwarelösungen Dritter übernimmt gelten die Lizenzbedingungen des Herstellers/Lizenzgebers dieser Software. Ein Einsatz ist nur unter Beachtung der Lizenzbedingungen des Herstellers/Lizenzgebers möglich. verdigado kann hieran keine weiteren Rechte einräumen, als vom Hersteller / Lizenzgeber erlaubt und vorgesehen.
  7. verdigado schuldet nicht den Transport von Datenpaketen über das Internet und/oder andere Netze. Die Kundinnen bzw. deren jeweiliger Provider, Hosting- oder Cloudanbieterin sind für den ordnungsgemäßen Transport von Datenpaketen allein verantwortlich.
  8. verdigado kann innerhalb der konkreten Vorgaben nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen Leistungen inhaltlich und technisch frei erbringen. Hierbei entscheidet verdigado auch über den Einsatz von Drittleistungen und/oder Lizenzen zur Leistungserbringung. verdigado erbringt Leistungen im Regelfall im Wege der Fernwartung. Vor-Ort-Leistungen sind zwischen den Vertragsparteien vorab abzustimmen.
  9. verdigado erbringt Leistungen vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache bei Auftragserteilung während der üblichen Geschäftszeiten, wie auf der Internetseite verdigado.com veröffentlicht („Servicezeit“). Erweiterte Servicezeiten oder besondere Bereitschaftszeiten sind bei Auftragserteilung ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
  10. verdigado bemüht sich um die durchgehende Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. Soweit im Rahmen des Einzelauftrags keine besonderen Verfügbarkeiten vereinbart sind, sind keine zeitlich genau festgelegten Verfügbarkeiten vertraglich garantiert. Notwendige bzw. nach dem Stand der Technik sinnvolle Wartungsarbeiten, einschließlich des Einspielens von Updates, Upgrades und sonstige Anpassungen werden nach Möglichkeit außerhalb der Servicezeit vorgenommen.
  11. Bei Auslaufen des Hersteller-Supports für Drittsoftware wird verdigado von der Leistungspflicht hinsichtlich dieser Software frei. Die Vertragsparteien können hinsichtlich dieser Software jeweils einen bestehenden Auftrag kündigen.

4. Einschaltung Dritter bei der Leistungserbringung

  1. verdigado kann sich bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmerinnen und/oder freien Mitarbeiterinnen bedienen, es sei denn, es liegt für verdigado ein erkennbarer Grund vor, der eine solche Beauftragung für Kundinnen unzumutbar macht. Die Kundin hat verdigado auf ein besonderes Interesse an der Leistungserbringung allein durch weisungsgebundene Mitarbeiterinnen von verdigado hinzuweisen.
  2. Ist die Kundin ein dem § 203 StGB unterworfene Geheimnisträgerin ist dies verdigado mitzuteilen. In diesem Fall wird verdigado in Ansehung der bei der Leistungserbringung möglicherweise betroffenen Daten der Kundin eine Unterauftragnehmerin genauso auf die Vertraulichkeit zu verpflichten wie verdigado selbst durch die Kundin verpflichtet wurde.

5. Mitwirkungspflichten von Kundinnen; Nutzungsregeln; Freistellungsverpflichtung gegenüber verdigado

  1. Die Kundinnen verpflichten sich, verdigado bei der Erbringung der Leistungen und der Fehlerbehebung in dem hierfür erforderlichen zumutbaren Umfang zu unterstützen, insbesondere indem Weisungen und Freigaben unverzüglich erteilt werden, sowie auf Anfragen zeitnah geantwortet wird.
  2. verdigado sind die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Dokumentationen und Informationen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Computerprogramme und Computerprogrammteile, die etwa mit der zu wartenden Hardware und/oder zu pflegenden Software zusammenwirken sollen, ordnungsgemäße zur Verfügung zu stellen.
  3. verdigado sind die erforderlichen Zugangsdaten und Vertragsdaten zur Verfügung zu stellen. Die Kundinnen werden alle von verdigado übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich im Original oder in Kopie verwahren, so dass sie bei Beschädigung oder Verlust von Datenträgermaterial rekonstruiert werden können.
  4. Die Kundinnen übermitteln verdigado die von ihnen im Rahmen des Betriebs festgestellten Fehler in reproduzierbarer, jedenfalls in nachvollziehbarer Form mittels einer Dokumentation in zumindest Textform.
  5. Die Kundinnen benennen eine Kontaktperson, die den Mitarbeiterinnen von verdigado während vereinbarter Servicezeiten zur Verfügung steht.
  6. Es obliegt den Kundinnen ihren Datenbestand nach dem Stand der Technik regelmäßig zu sichern, es sei denn, verdigado wurde hierzu ausdrücklich beauftragt. Die Kundinnen haben insbesondere unmittelbar vor jedem Eingriff durch verdigado eine Datensicherung der relevanten Datenbank, System- und Anwendungsdaten vorzunehmen.
  7. Kommen Kundinnen mit der Erfüllung von Mitwirkungspflichten in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs solche Leistungsverpflichtungen von verdigado, die ohne die konkrete Mitwirkungshandlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann.
  8. verdigado kann Kundinnen ferner eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkungsleistungen mit der Erklärung setzen, dass verdigado den Einzelauftrag kündige, falls diese Frist fruchtlos verstreicht.
  9. Kundinnen haben sämtliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Funktionalität der Dienste von verdigado, der Server, der auf den Servern laufenden Software sowie der Infrastruktur von verdigado zu beeinträchtigen, z. B. Skripte, Robots, Crawler zu benutzen.
  10. Kundinnen obliegt es, bei der Benutzung und der Verwaltung der von verdigado bereit gestellten Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahmen zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleisten und deren Bekanntgabe an Dritte verhindern.
  11. Kundinnen sind verpflichtet, verdigado umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder ein Kundinnenkonto missbraucht.
  12. Kundinnen stellen verdigado von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Einspielen von Daten durch die Kundin auf die Server von verdigado frei.
  13. Kundinnen haben bei der Bereitstellung eines Telemediendienstes die Informationspflichten zu erfüllen, welche die Gesetze an eine Anbieterin von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten und Telekommunikationsdiensten stellt. Die Kundinnen haben die Anforderungen der Datenschutzgesetze zu beachten, soweit sie selbst personenbezogene Daten verarbeiten bzw. verarbeiten lassen.

6. Fremdleistungen und Drittauftragnehmerinnen der Kundinnen

  1. Sind zur Erbringung von Leistungen von verdigado Fremdleistungen zu beauftragen/lizensieren/erwerben, werden die Kundinnen die hierfür notwendigen Handlungen wie Vertragsschlüsse und/oder Lizensierungen selbst vornehmen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  2. Die Kundinnen werden alle einschlägigen vertraglichen und/oder gesetzlichen Regelungen für diese Fremdleistungen selbstständig beachten, insbesondere ist verdigado nicht zu einer rechtlichen Beratung hinsichtlich von Vertrags- und/oder Lizenzbedingungen verpflichtet und auch nicht berechtigt.
  3. Werden weitere Dritt-Auftragnehmerinnen beauftragt und werden diese für die Kundinnen gegenüber verdigado tätig, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen der Kundinnen. Die Kundinnen übernehmen hinsichtlich dieser Auftragnehmerinnen Leitungsfunktionen. verdigado ist nicht zur Steuerung dieser Auftragsnehmerinnen verpflichtet.

7. Fehlermeldungen und Fehlerbehandlungen

  1. Der Umgang mit Fehlermeldungen der Kundinnen und die Behandlung etwaiger Fehler, insbesondere etwaige Reaktionszeiten, werden für individuelle Leistungen im Leistungsschein geregelt.
  2. verdigado ist verpflichtet, Störungen beim Zugang zu angebotenen Diensten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich nach einer Fehlermeldung an folgende E-Mail-Adresse technik@verdigado.com zu beseitigen, soweit die Störung in den Verantwortungsbereich von verdigado fällt.
  3. verdigado erbringt Leistungen zur Fehleranalyse und zur Fehlerbehebung im Regelfall im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose, soweit nicht im jeweiligen Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Eine anderweitige Vereinbarung ist in zumindest Textform zu dokumentieren.

8. Termine

  1. Verbindliche Termine für die Erbringung von Leistungen gelten nur bei verbindlich vereinbarten Leistungsterminen. Diese müssen ausdrücklich als verbindlich in Textform dokumentiert werden. Werden Termine nicht als Leistungstermine verbindlich festgelegt und dokumentiert, so handelt es sich um variable Zieltermine, welche verändert werden können. Bei Zielterminen dürfen die Kundinnen nach Verstreichen des Zieltermins die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung in zumindest Textform anfordern. Erst mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch der Kundinnen auf diese Leistung fällig.
  2. Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich der Kundinnen wie beispielsweise eine nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen berechtigen verdigado, die davon betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.

9. Änderung des Leistungsumfanges / Change Requests

  1. Als vereinbarter Leistungsumfang gilt, was die Vertragsparteien in einem (Einzel)Auftrag und/oder in einem Leistungsschein einvernehmlich in zumindest Textform als Leistungsgegenstand vereinbaren.
  2. Soll von diesem Leistungsumfang auf Wunsch der Kundin abgewichen werden, so handelt es sich um eine Änderung des Leistungsumfanges (Change Request). Ein solcher Change Request muss an verdigado in zumindest Textform unter detaillierter Beschreibung der gewünschten Leistungsänderung in einer solchen Detailschärfe mitteilen werden, dass verdigado damit in die Lage versetzt wird, den Change Request auf seine inhaltlichen und technischen Auswirkungen auf den vereinbarten Leistungsumfang zu ermitteln.
  3. verdigado wird nach Eingang des entsprechenden Change Request zumindest in Textform mitteilen, welche Kosten mit der Prüfung des Change Request hinsichtlich der Realisierbarkeit, des zeitlichen und kostenmäßigen Aufwandes anfallen würden. Im Anschluss kann die Kundin in zumindest Textform mitteilen, ob sie auf Grundlage der Kostenschätzung eine Prüfung des Change Request beauftragen möchte.
  4. Entscheidet sich die Kundin daraufhin gegen eine Prüfung des Change Request, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
  5. Nach Durchführung der Prüfung wird verdigado das Ergebnis der Prüfung in Form eines Nachtragsangebots in zumindest Textform übersenden. Die Kundin teilt verdigado daraufhin in zumindest Textform innerhalb von fünf Werktagen mit, ob auf Grundlage des von verdigado erstellten Nachtragsangebotes eine Umsetzung des Change Request erfolgen soll.
  6. Die Vertragsparteien legen auf Grundlage des Nachtragsangebotes die sich daraus ergebenden Änderungen für den Leistungsumfang einvernehmlich fest. In dieser Zeit führt verdigado die Ausführung des ursprünglichen Leistungsumfanges fort, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

10. Nutzungsrechte

  1. Die Leistungen von verdigado beruhen weitgehend auf dem Einsatz von Open Source Software. Für Eigenentwicklungen von verdigado, die nicht bereits von der Open Source-Software erfasst sind und im Zusammenhang mit den Leistungen von verdigado zur Verfügung gestellt werden, räumt verdigado den Kundinnen ein einfaches Nutzungsrecht ein, das sowohl zeitlich begrenzt als auch räumlich auf Deutschland und inhaltlich auf die Nutzung zu kundinnenseits eigenen Zwecken beschränkt ist. Das Nutzungsrecht besteht an der Lizenzsoftware im Objektcode als Zugriffsmöglichkeit auf einen SaaS-Dienst und/oder durch Überlassung im Objektcode auf einzelnen Endgeräten.
  2. Nutzungsrechte am Source Code und/oder Bearbeitungsrechte werden nicht eingeräumt. Kundinnen sind ausschließlich dann berechtigt die Lizenzsoftware zu dekompilieren, wenn und soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass verdigado der betroffenen Kundin die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
  3. Eine Unterlizenzierung ist ohne Zustimmung von verdigado nicht gestattet.
  4. Soweit verdigado einen SaaS-Dienst lizenziert und dieser nicht ohnehin Gegenstand einer Open Source-Lizenz ist, ermöglicht verdigado hierbei die Nutzung der auf den Servern von verdigado installierten Software durch Zugriff über das Internet mittels des Browsers. Hierbei stellt verdigado die Möglichkeit der Nutzung bis zum Übergabepunkt des Servers von verdigado zum Internetprovider von verdigado bereit. Kundinnen sind für die Funktionsfähigkeit und die Geeignetheit ihres Internetzuganges inklusive des Routings zum Übergabepunkt, ihres EDV-Systems und ihrer Softwareinstallationen zur Ermöglichung der Nutzung der Softwaremodule und Funktionalitäten durch verdigado selbst verantwortlich. verdigado schuldet diesbezüglich keine Verfügbarkeit.
  5. Eine Dokumentation der Software ist nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung in dem vertraglich festgelegten Umfang geschuldet.
  6. Kundinnen erhalten bei Nutzung der Software in Form eines SaaS-Dienstes auf deren Rechnern keine eigene Installation der Software oder deren Funktionalitäten. Die Nutzung des Dienstes erfolgt ausschließlich über den Browser der Kundinnen, welcher auf den genutzten Endgeräten installiert sein muss. Den Kundinnen ist daher bewusst, dass verdigado einen reibungslosen Betrieb nur auf verdigado-eigenen Servern und bis zur Übergabe am Übergaberouter des Rechenzentrums zum Internet ermöglichen kann. Auf den weiteren Datenweg hat verdigado keinen Einfluss. Dieser liegt im Verantwortungsbereich der Kundinnen.
  7. verdigado behält sich das Recht vor, Funktionen zu erweitern, zu verändern oder einzuschränken, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern, oder verdigado aufgrund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist. Wird durch die Änderung des Funktionsumfangs die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch Kundinnen nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, hat diese ein Recht zur Vergütungsanpassung oder Kündigung.
  8. verdigado behält sich das Recht vor Lizenzsoftware durch andere Software mit einem im Wesentlichen gleichen Funktionsumfang zu ersetzen. verdigado trifft keine Verpflichtung, Lizenzsoftware weiter zu entwickeln.
  9. Eine Anpassung von Lizenzsoftware an geänderte Kundinnen-Hardware und/oder Änderungen an der eingesetzten Kundinnensoftware und/oder einem geänderten Netzwerkumfeld ist nicht geschuldet.

11. Vergütung; Fälligkeit

  1. Die Vergütung und Fälligkeit richtet sich nach den Regelungen des Leistungsscheines oder Einzelauftrags. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung vier Wochen nach Rechnungstellung durch verdigado fällig. verdigado ist bei Einzelaufträgen zur monatlichen Abrechnung von erbrachten Leistungen berechtigt, auch wenn der jeweilige Einzelauftrag noch nicht abgeschlossen ist.
  2. Soweit im Leistungsschein oder Einzelauftrag hierzu keine Regelungen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Auftragserteilung gültige Preisliste von verdigado, die auf der Internetseite verdigado.com jeweils aktualisiert abrufbar ist.

12. Abnahme bei Werkleistungen

  1. Für den Fall, dass im Einzelfall eine Einzelleistung als Werkleistung zu qualifizieren sein sollte, vereinbaren die Parteien, dass die von verdigado zu erbringenden Leistungen keiner Abnahme bedürfen. Abweichend hiervon können die Vertragsparteien im Leistungsschein bzw. im Einzelauftrag ein Verfahren für eine Abnahme von vereinbarten Werkleistungen festlegen.
  2. Sollte eine Abnahme vereinbart werden, gilt folgendes
    1. Die Kundin hat die ihr übergebenen Werkleistungen nach dem festgelegten Verfahren zu prüfen. verdigado wird bei der Durchführung der Abnahme, soweit tunlich, durch die Kundin einbezogen. verdigado ist berechtigt, auch selbstständig überprüfbare Teilleistungen zur Abnahme zu übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur dann statt, soweit bisher keine Teilabnahmen erfolgt sind.
    2. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen von verdigado den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, hat die Kundin unverzüglich die Abnahme zu erklären. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unwesentlich beeinträchtigen.
    3. Erklärt die Kundin innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und rügt in dieser Zeit gegenüber verdigado keine wesentlichen Mängel, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen von verdigado als abgenommen.
    4. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten der Kundin erfolgen, insbesondere durch Einsatz der Leistung zum Vertragszweck, durch vorbehaltlose Zahlung der Vergütung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.

13. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen und Gewährleistung; Verjährung

  1. Soweit die Leistungen von verdigado gesetzlichen Mängelrechten unterliegen, gelten die nachfolgenden Regelungen in den Unterabschnitten 13.1 bei Werkleistungen und 13.2, soweit Mietrecht auf die Leistungen von verdigado Anwendung findet. Der Unterabschnitt 13.3. regelt darüber hinaus die Rechtsfolgen sonstiger Leistungsstörungen.
  2. Technischen Daten in Angeboten und/oder in Einzelverträgen stellen im Zweifel Beschaffenheitsangaben dar und sind nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung im Rechtssinne.
  3. Mängel müssen zumindest in Textform und unter nachvollziehbarer und nachprüfbarer Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen gemeldet werden. Ist der/die Kund*in Kaufmann/Kauffrau gilt bei Kaufverträgen § 377 HGB.
  4. verdigado ist es gestattet bei Vorliegen von Mängeln zumutbare Umgehungslösungen und alternative Lösungen mit den wesentlich gleichen Funktionalitäten zu liefern.
  5. Bei Schäden der Kundin, die aus einem Verlust von Daten resultieren, haftet verdigado hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch die Kundin vermieden worden wären. Dies gilt nicht, soweit die Kundin verdigado mit der regelmäßigen Datensicherung ausdrücklich beauftragt hatte.

13.1 Besondere Regelungen zur Gewährleistung bei Werkleistungen

  1. Im Falle der Vereinbarung von Werkleistungen leistet verdigado die vertragsgemäße Beschaffenheit der Arbeitsergebnisse. Soweit nicht im Einzelauftrag ausdrücklich als Garantie bezeichnet, handelt es sich bei besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften der Arbeitsergebnisse nicht um Garantien im Sinne von § 639 BGB.
  2. Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf Arbeitsergebnisse, die die Kundin selbst ohne vorherige Einwilligung durch verdigado ändert oder nicht für den vertraglichen Zweck einsetzt, oder auf Mängel, die darauf beruhen, dass die kundinnenseits gemachten Vorgaben/Angaben nicht zutreffend sind, es sei denn, die Kundin weist nach, dass dies nicht für den Mangel ursächlich war oder hierdurch die Gewährleistung nicht oder nur unwesentlich erschwert wird.
  3. Die Kundin hat Mängel unverzüglich unter Angabe der ihr bekannten und zur Erkennung zweckdienlichen Informationen in zumindest Textform zu melden und im erforderlichen Umfang Maßnahmen zu treffen, welche die Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
  4. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel.
  5. verdigado ist nach ordnungsgemäßer Meldung eines Mangels nach seiner pflichtgemäß zu treffenden Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Beseitigung oder Umgehung des Fehlers oder durch Lieferung eines im Wesentlichen mangelfreien Arbeitsergebnisses berechtigt.
  6. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, bzw. gelingt es verdigado innerhalb angemessener Zeit nicht, eine erhebliche Abweichung von der Leistungsspezifikation zu beseitigen, oder zu umgehen, so dass das Arbeitsergebnis für die Kundin einsatzfähig wird, so kann die Kundin vom Vertrag zurücktreten, oder Minderung der vereinbarten Vergütung verlangen und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – neben dem Rücktritt auch Schadensersatz verlangen.
  7. Die Kundin wird verdigado im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen.
  8. Ist die Beseitigung von Mängeln mit angemessenem Aufwand nicht möglich, so kann verdigado hinsichtlich des betroffenen Arbeitsergebnisses vom Vertrag unbeschadet etwaiger Ansprüche der Kundin zurücktreten.
  9. Der Rücktritt der Kundin wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
  10. Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist.

13.2 Besondere Regelungen zur Gewährleistung bei Miete

  1. Die Kundin wird ausdrücklich auf § 536 b und § 536 c BGB hingewiesen. Beide Vorschriften und die daraus resultierenden Verpflichtungen finden Anwendung. Die Kundin hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen bei verdigado anzuzeigen und zu rügen.
  2. Die Anwendung des § 536 a II BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung von verdigado nach § 536 a I BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Software wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.3 Leistungsstörungen bei Dienstleistungen

  1. Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat verdigado dies zu vertreten, so ist verdigado verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für die Kundin innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.
  2. Voraussetzung dafür ist eine Rüge, die unverzüglich und zumindest in Textform zu erfolgen hat. Die Rüge hat hierbei spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis von der Leistungsstörung oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kundin auf Grund grob fahrlässiger Unkenntnis Kenntnis von der Leistungsstörung erlangt hat, zu erfolgen.
  3. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus kundinnenseits nicht zu vertretenden Gründen innerhalb einer von der Kundin in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist die Kundin zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

14. Laufzeit und Kündigung; Änderungen dieser AGB

  1. Die Laufzeit der vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem Leistungsschein oder Einzelauftrag und ggf. nach den jeweils einschlägigen Sonderbedingungen.
  2. Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Nach Vertragsende sperrt verdigado automatisch etwaige Zugänge zu den von verdigado bereit gestellten Leistungen. verdigado wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit ein Backup der Daten über einen Download ermöglichen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten von verdigado gelöscht. verdigado wird auf diese Folge der Kündigung hinweisen.

15. Änderungen dieser AGB

  1. Änderungen dieser AGB und der Sonderbedingungen für bestimmte Leistungen wird verdigado spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn die Kundin nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen diesen widerspricht. Auf diese Genehmigungswirkung wird verdigado in ihrer Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
  2. Bietet verdigado Änderungen von Bedingungen an, können von der Änderung betroffenen Verträge vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei gekündigt werden. Auf dieses Kündigungsrecht wird verdigado in ihrem Angebot besonders hinweisen.

16. Datenschutz, Geheimhaltung

  1. verdigado ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Kundinnen, die verdigado im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhebt, zur Vertragsdurchführung zu verarbeiten und zu nutzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Einzelheiten zum Datenschutz und der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch verdigado finden sich in der Datenschutzerklärung und in den Datenschutzinformationen der verdigado.
  3. Die Kundin wird verdigado auf die für sie relevanten Geheimhaltungspflichten gesondert hinweisen und verpflichten. Eine Prüfpflicht durch verdigado besteht nicht.

17. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.
  3. Sofern der Kunde Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Nürnberg, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. verdigado ist jedoch auch berechtigt, das Gericht am Wohnort oder Unternehmenssitzes der Kundin einschließlich seiner Niederlassungen zu wählen.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Anlage 1 – Sonderbedingungen „Grünes CMS“

1. Leistungsumfang des Grünen CMS

  1. Für die im Zusammenhang mit dem Grünen CMS erbrachten Leistungen gelten diese Sonderbedingungen, vorrangig und in Ergänzung zu den AGB von verdigado.
  2. Der Leistungsumfang des Grünen CMS umfasst neben dem Content-Management-System auch E-Mail-Dienste, die Domainregistrierung und -verwaltung sowie das Webdesign und das Contentsharing. Eine genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den gebuchten Leistungen; die Buchung erfolgt in der Regel über die Internetseite der verdigado.
  3. Die Einstellung und Pflege von Inhalten obliegt grundsätzlich den Kundinnen. Die vom Grünen CMS zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Kundinnen können solche zur Verfügung gestellten Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit verdigado unter der über das Grüne CMS gehosteten Internetseite nutzen. Die sonstige Nutzung, insbesondere die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte oder auf einem nicht von verdigado gehosteten Server, ist nur mit Zustimmung durch verdigado oder den Inhaber dieser Rechte gestattet.

2. Laufzeit; Weitergabe von Preiserhöhungen für Domainregistrierung

  1. Die im Grünen CMS buchbaren Leistungen haben, wenn nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn die Vertragsparteien nicht die jeweilige Leistung oder die Leistungen des Grünen CMS insgesamt mindestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform kündigen.
  2. Im Übrigen gilt Ziffer 14 der AGB für die Kündigung der Leistungen.
  3. verdigado ist im Rahmen des Grünen CMS berechtigt, die von dritten Dienstleisterinnen berechnete Preiserhöhungen im Zusammenhang mit der Registrierung von Domains an Kundinnen weiterzugeben. verdigado wird in diesem Zusammenhang die über etwaige Preiserhöhungen informieren und die daraus resultierende Preiserhöhung mitteilen. Die Änderung erfolgt, indem verdigado die Preisänderung (umgerechnet auf den vereinbarten Monatspreis), spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Änderungszeitpunkt in Textform anbietet. Entsprechend wird verdigado auch Preisnachlässe im Zusammenhang mit der Registrierung von Domains an die Kundin durch ein entsprechendes Angebot weitergeben. Die Zustimmung der Kundinnen zu der Preisänderung gilt als erteilt, wenn diese verdigado ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung anzeigen. Auf diese Genehmigungswirkung wird verdigado die Kundinnen in ihrer Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Werden die Änderungen mitgeteilt, sind die Kundinnen zur sofortigen Kündigung des betroffenen Vertragsverhältnisses berechtigt. Auf dieses Kündigungsrecht wird verdigado in ihrer Mitteilung über die Preiserhöhung hinweisen. Kündigen die Kundinnen, wird das geänderte Entgelt für das gekündigte Vertragsverhältnis nicht zugrunde gelegt.

3. Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains

  1. Es sind generell die Domainbedingungen und -richtlinien der Stelle zu beachten, bei der die von den Kundinnen genutzte Domain registriert ist.
  2. verdigado erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass verdigado hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
  3. Die Anmeldung einer Domain erfolgt als deutsche „de“-Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Von einer tatsächlichen Zuteilung kann erst ausgegangen werden, wenn verdigado über die erfolgreiche Registrierung informiert hat und die Domain zur produktiven Nutzung zur Verfügung stellt.
  4. verdigado führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag der Kundinnen als Domaininhaberinnen aus und trägt verdigado als administrative Ansprechpartnerin der jeweiligen Domain („admin-c“) ein. Den Kundinnen ist bekannt, dass Name und Adresse der jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC bzw. anderen Registrierungsstellen sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten „whois“-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für sie selbst und unter bestimmten Voraussetzungen, die bei der DENIC abrufbar sind, für Dritte einsehbar sind.
  5. Sollten die gewünschten Domains nicht mehr verfügbar sein, wird verdigado eventuell angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird das verdigado weitere Domainnamen zur Anmeldung anfordern.
  6. Bei einzelnen Diensten besteht die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Grünen CMS betreuen zu lassen (KK-Antrag). Den Kundinnen ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Hierzu muss die Kundin in der Regel schriftlich mit der bisherigen Anbieterin mit einem kundinnenseitig unterschriebenen KK-Antrag in Verbindung treten. Das entsprechende Formular hierzu gibt es auf www.verdigado.com zum Download. verdigado wird in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen, kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist die Kundin auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber verdigado hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen verdigado und der Kundin ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
  7. Endet das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin und verdigado, ist verdigado berechtigt, die Registrierung der diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Domains gegenüber der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (z.B. DENIC) zu beenden. Sollten Kundinnen bzw. die sonstige Nutzungsberechtigte die Weiternutzung einer Domain über eine andere Anbieterin wünschen, so wird verdigado hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
  8. Kundinnen sind verpflichtet, bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und die hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.

4. Namens- und Markenrechte Dritter

  1. Kundinnen versichern, dass nach ihrem besten Wissen durch die Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Kundinnen sind für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich verdigado vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
  2. verdigado nimmt die Registrierung und Konnektierung der zur Vermietung angebotenen Domainnamen nach bestem Wissen vor. Dennoch obliegt es den Kundinnen vor Bestellung einer Domain nochmals zu überprüfen, ob keine Rechte Dritter verletzt werden.

5. Verantwortung der Kundinnen für eigene Inhalte; Sperre der Internetdienste durch verdigado bei Verstößen durch Kundinnen

  1. Kundinnen sind ggf. verpflichtet, für ihre selbst erstellten Angebote über das Grüne CMS (Websites, Email-Kennungen etc.) Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach dem Telemediengesetz).
  2. Kundinnen sind verpflichtet, kein Material über das Grüne CMS zu übermitteln und kein Material Dritter einzublenden, auch nicht in passwortgeschützten oder nur bestimmten Personenkreisen zugänglichen Bereichen, welches andere Personen oder Personengruppen in ihrer Ehre verletzt, verunglimpft oder beleidigt. Kundinnen dürfen keine Inhalte oder Daten veröffentlichen, auch nicht in passwortgeschützten oder nur bestimmten Personenkreisen zugänglichen Bereichen, die gegen geltendes Recht verstoßen, pornografischen oder rechtsradikalen Inhalts sind. Dies gilt ebenso für das Zugänglichmachen solcher Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen. verdigado ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, alle betroffenen Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. bei erheblichen Verstößen die gehostete Internetseite oder andere Dienste abzuschalten. Es ist ausdrücklich untersagt von den Servern des Providers in irgendeiner Weise ‚Spam E-Mails‘ oder ähnliches zu versenden. Die Kundin versichert außerdem eventuell anfallende Gebühren, die durch Veröffentlichung durch die Kundin (z.B. GEMA-Gebühren) entstehen, an die entsprechenden Stellen zu entrichten.
  3. Kundinnen sind für alle über ihre Zugangskennung oder von Dritten über ihr Internetangebot (Forum, Gästebuch, Blog etc.) produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch verdigado findet nicht statt.
  4. verdigado behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere Java-Applikationen, PHP und JavaScript. verdigado behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot von Kundinnen zu sperren, falls Kundinnen eigene Programme im Rahmen ihres Angebotes arbeiten lassen, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
  5. verdigado ist nicht zu Einzelfallprüfungen auf Rechtsverstöße verpflichtet. Werden Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben, ist verdigado berechtigt, den Zugriff auf Daten zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch eventuell nicht gegeben sein sollte. verdigado überprüft die eingestellten Inhalte nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Kann die betroffene Kundin beweisen, dass die eingestellten Inhalte unbedenklich sind, wird das Angebot wieder freigegeben. Wird eine Sperrung wegen eines Verstoßes durch Kundinnen gegen geltendes Recht vorgenommen, hat die betroffene Kundin die Kosten für die Sperrung wie auch für die Entsperrung selbst zu tragen.


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